vollstrecken

vollstrecken

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voll|stre|cken [fɔl'ʃtrɛkn̩] <tr.; hat:
(einen Rechtsanspruch, eine gerichtliche Entscheidung o. Ä.) verwirklichen, vollziehen:
[an jmdm.] ein Urteil, eine Strafe vollstrecken; ein Testament vollstrecken.
Syn.: abwickeln, ausführen, durchführen, 1 durchziehen (ugs.), erledigen, in die Tat umsetzen, ins Werk setzen (geh.), machen, realisieren.

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voll|strẹ|cken 〈V. tr.; hat〉 ein Urteil \vollstrecken ausführen, vollziehen (Urteil) ● ein Todesurteil an jmdm. \vollstrecken; das Urteil wurde bereits vollstreckt

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voll|strẹ|cken <sw. V.; hat [eigtl. = bis zu Ende strecken, dann: (zeitlich) verlängern, ausdehnen]:
1.
a) (Rechtsspr.) (einen Rechtsanspruch, eine gerichtliche Entscheidung o. Ä.) verwirklichen, vollziehen:
[an jmdm.] ein Urteil, eine Strafe v.;
ein Testament v.;
die vollstreckende Gewalt (Exekutive);
b) <v. + sich> (selten) sich vollziehen.
2. (Sportjargon) ausführen u. dabei ein Tor erzielen, mit einem Tor abschließen:
einen Strafstoß v.;
<auch ohne Akk.-Obj.:> er vollstreckte blitzschnell.

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voll|strẹ|cken <sw. V.; hat [eigtl. = bis zu Ende strecken, dann: (zeitlich) verlängern, ausdehnen]: 1. a) (Rechtsspr.) (einen Rechtsanspruch, eine gerichtliche Entscheidung o. Ä.) verwirklichen, vollziehen: [an jmdm.] ein Urteil, eine Strafe v.; ein Testament v.; im Gegensatz zum Staatsgerichtshof der Weimarer Republik, dessen Entscheidungen der Reichspräsident vollstreckte (Fraenkel, Staat 341); dass sie die Kündigung nicht vollstreckt hatte ... (Domin, Paradies 135); die vollstreckende Gewalt (Exekutive); b) <v. + sich> (selten) sich vollziehen. 2. (Sport Jargon) ausführen u. dabei ein Tor erzielen, mit einem Tor abschließen: einen Strafstoß v.; <auch o. Akk.-Obj.:> er vollstreckte blitzschnell.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Vollstrecken — Vollstrécken, verb. reg. act. ich vollstrecke, vollstreckte, habe vollstreckt, zur Wirklichkeit bringen, besonders von Handlungen und Geschäften; ein mit vollziehen gleich bedeutendes Wort, ob es gleich nicht ganz so üblich ist, als dieses.… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • vollstrecken — V. (Aufbaustufe) ein Gerichtsurteil o. Ä. vollziehen Beispiele: Die Todesstrafe wurde an dem Gefangenen vollstreckt. Die Geldstrafe musste zwangsweise vollstreckt werden …   Extremes Deutsch

  • vollstrecken — ausführen, durchführen, erledigen, [in die Tat] umsetzen, verrichten, verwirklichen, vollführen; (geh.): ins Werk setzen, vollbringen; (Papierdt.): tätigen; (Rechtsspr.): vollziehen. * * * vollstrecken:1.⇨ausführen(3)–2.dieTodesstrafev.:⇨hinrichte… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • vollstrecken — strecken: Das westgerm. Verb mhd. strecken, ahd. strecchen, niederl. strekken, engl. to stretch ist das Bewirkungswort zu dem unter ↑ stracks behandelten Adjektiv und bedeutet eigentlich »gerade, strack machen«, dann »ausdehnen, recken« und… …   Das Herkunftswörterbuch

  • vollstrecken — voll|strẹ|cken ; ich vollstrecke; vollstreckt; zu vollstrecken …   Die deutsche Rechtschreibung

  • vollstrecken — voll·strẹ·cken; vollstreckte, hat vollstreckt; [Vt] meist ein Urteil, eine Strafe wird (an jemandem) vollstreckt das Urteil eines Gerichts wird in die Tat umgesetzt || hierzu Voll·strẹ·ckung die …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • vollstrecken — vollstreckenintr eine»Kombination«miteinemTortrefferabschließen.ÜbertragenvonderVollstreckungeinesGerichtsurteils:derSpielervollzieht,waseinanderereingeleitethat.Sportl1950ff …   Wörterbuch der deutschen Umgangssprache

  • vollstrecken — vollstrecke …   Kölsch Dialekt Lexikon

  • vollziehen — vollstrecken; verhängen; nachkommen; vollbringen; entsprechen; erfüllen; absolvieren; ableisten; durchführen; exekutieren * * * voll|zie|hen [fɔl ts̮i:ən], vollzog, vollzogen …   Universal-Lexikon

  • exekutieren — vollstrecken; vollziehen; hinrichten * * * ex|e|ku|tie|ren 〈V. tr.; hat〉 1. vollziehen, ausführen, vollstrecken (Urteil) 2. hinrichten (Person) 3. 〈österr. a.〉 einziehen, pfänden [<Exekution u. frz. exécuter „ausführen, vollziehen …   Universal-Lexikon

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